Zum Hauptinhalt springen

Wissenswertes zur Grundsteuerreform

Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Sie ist also wichtig für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Einige Länder haben davon Gebrauch gemacht.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder (weitestgehend unverändert) das Bundesmodell an. Unterschiedliche Landesregelungen betreffen allein den Bereich des Grundvermögens.

modifiziertes Bodenwertmodell

Die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, die miteinander multipliziert werden.

www.grundsteuer-bw.de

wertunabhängiges Flächenmodell

Für die Berechnung ist entscheidend, wie groß die Grundstücksfläche und die Gebäudefläche ist und wie das Gebäude genutzt wird.

www.grundsteuer.bayern.de

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.berlin.de/grundsteuer

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.grundsteuer.brandenburg.de

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.grundsteuer.bremen.de

 

Wohnlagemodell

Die Bewertung der Grundstücke erfolgt anhand der Grundstücks- und Wohn- bzw. Nutzfläche. Die jeweiligen Flächen werden mit einer Äquivalenzzahl multipliziert.

www.grundsteuer-hamburg.de

Flächen-Faktor-Verfahren

Die Bewertung knüpft an die Fläche des Grundbesitzes an. Ergänzend kommt die Lage als Kriterium hinzu, die das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert.

grundsteuer.hessen.de

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht

Flächen-Lage-Modell

Die Bewertung basiert auf dem Flächenmodell, erweitert um eine Lagekomponente. Damit erhält der Nutzen aus dem Grundstück Einfluss auf die Berechnung.

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.grundsteuer.nrw.de

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.fin-rlp.de/grundsteuer

 

Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl)

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.saarland.de/mfe/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform.html

 

Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl)

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.grundsteuer.sachsen.de

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

 

Bundesmodell

Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Faktoren der Berechnung des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt.

grundsteuer.thueringen.de

 

Bundesministerium der Finanzen

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer und deren Reform

www.bundesfinanzministerium.de

Kennen Sie schon den Steuerchatbot?

Rund um die Uhr erreichbar

Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.

Steuerchatbot fragen

Erklärungsabgabe über ELSTER

Online, bequem und kostenlos

Unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Land müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in welcher Sie Angaben zu Ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen. Die Finanzamtszuständigkeit richtet sich nach der Lage des Grundbesitzes.

Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Erklärungsabgabe. Über „Mein ELSTER“ ist die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 kostenlos möglich.

Um eine Erklärung über ELSTER einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann ab sofort kostenlos beantragt und auch steuerartenübergreifend verwendet werden. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, kann dieses Konto auch für die Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Mit dem Benutzerkonto dürfen auch Erklärungen für Angehörige elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Erklärungsabgabe über ELSTER

 

Allgemeines zur Grundsteuerreform

Aus alt, mach neu

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an.

Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) jährlich zu zahlen.

Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt.

Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer. Dem ist der Gesetzgeber mit dem im November 2019 verabschiedeten Grundsteuer-Reformgesetz nachgekommen. Einige Länder haben zusätzlich im Anschluss an diese bundesgesetzliche Regelung von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen Gebrauch gemacht.

Auf Grundlage der von den Finanzämtern festgestellten Werte erheben die Städte und Gemeinden ab 2025 die neue Grundsteuer. Bis dahin ist die Grundsteuer wie bisher auf Grundlage der bisherigen Rechtslage zu zahlen.

Land- und Forstwirtschaft

Einheitliche Regelungen in Ost und West

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an. Daraus ergeben sich für die Länder folgende Änderungen:

In den westdeutschen Ländern kommt es durch die gesetzliche Neuregelung zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten. Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen, sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1. Januar 2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen. Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.

In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung. Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.

Hinweis: Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße noch einen vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln oder eine Selbstbewirtschaftung voraus. Auch einzelne (verpachtete) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellen.

Videos rund um die Grundsteuer

Mediathek

Was ist die Grundsteuer? Warum ist sie wichtig? Und wie kann ich meine Erklärung abgeben? Diese Fragen werden in den verschiedenen Videos beantwortet.

Herausgeber

Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch den Freistaat Thüringen

Ansprechpartner:

Carolin Radtke
Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

Tel: 0361 – 57 361 1131

Fax: 0361 – 57 361 1628

grundsteuer@tfm.thueringen.de

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Verlinkungen

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Internetseite

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sogenannten Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners.

Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit der informationstechnischen Systeme.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, Empfänger von personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DS-GVO. Das öffentliche Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. Behörden des Freistaats Thüringen sind zudem auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Thüringer E-Government-Gesetz zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur und auf die Kommunikationstechnik des Freistaats Thüringen über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus berechtigt. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Daten, die beim Zugriff auf unser Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Freistaats Thüringen zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen bzw. eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt nicht.

Der Web-Server wird durch das Thüringer Landesrechenzentrum betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs des Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher in unserem Auftrag durch das Thüringer Landesrechenzentrum verarbeitet.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es entweder zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke notwendig ist oder nach geltendem Recht im Sinne einer längeren Speicherfrist erforderlich oder gestattet ist. Die in dieser Datenschutzerklärung im Abschnitt „Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung“ aufgeführten Daten, die bei Aufruf dieser Website auf dem Webserver gespeichert werden, werden nach Beendigung der Sitzung für höchstens 60 Tage protokolliert. Nach dem Ablauf dieser Protokollierungsfrist werden Ihre Daten automatisiert gelöscht. Zweck der Protokollierung ist die Sicherstellung der IT-Sicherheit des Webservers.

Verwendung von Cookies und Analysedienste

Analysedienste zur Webserverüberwachung und zu Websiteoptimierungszwecken werden derzeit nicht eingesetzt.

Es werden Cookies für den technischen Betrieb der Website, zum Beispiel Lastverteilung über mehrere Server genutzt. Diese werden in Verantwortung des Thüringer Landesrechenzentrums durch die Infrastrukturkomponenten erzeugt und am Ende der Sitzung, also beim Verlassen der Website automatisch gelöscht.

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. zu dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten (anderenfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“). Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann jedoch zu Funktionseinschränkungen des Onlineangebotes führen.

Kontaktaufnahme

Soweit Sie mit dem Thüringer Finanzministerium Kontakt aufnehmen, können Sie sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter www.ds-tfm.thueringen.de informieren.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb des Internetauftritts zwingend erforderlich. Es besteht folglich insoweit seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden. Die Übermittlung von Flash-Cookies lässt sich nicht über die Einstellungen des Browsers, jedoch durch Änderungen der Einstellung des Flash Players unterbinden.

Rechte der betroffenen Person

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sind Sie betroffene Person im Sinne der DS-GVO und es stehen Ihnen die nachfolgenden Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. Diese bestehen jedoch nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen (z. B. §§ 21 bis 23 ThürDSG) eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Thüringer Finanzministerium, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Widerruf oder Widerspruch können jeweils formfrei an uns gerichtet werden.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht nach Art. 77 DS-GVO beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz (poststelle@datenschutz.thueringen.de).

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Thüringer Finanzministerium durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Der Widerruf kann formfrei an uns gerichtet werden.

Hinweise zur Datensicherheit

Beim Aufruf von http://www.grundsteuerreform.de wird standardmäßig kein Verschlüsselungsverfahren verwendet.

Nutzung von auf der Website veröffentlichten Daten

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht und der nachfolgenden Datenschutzinformation veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Das Thüringer Finanzministerium behält sich rechtliche Schritte im Falle einer unaufgeforderten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium
Staatssekretär
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

poststelle@tfm.thueringen.de

Datenschutzbeauftragte im Thüringer Finanzministerium

In datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Thüringer Finanzministeriums wenden:

Thüringer Finanzministerium
Datenschutzbeauftragte
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

Telefon: +49 (0) 361 57 3611 860

dsb@tfm.thueringen.de